Geräte mit CE-Kennzeichen

Blutdruckmesser, die bereits das CE-Kennzeichen tragen, entsprechen den europäischen Vorschriften, sowie der Europanorm EN 1060 Teil 1: Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte.

Geräte, die in der Heilkunde verwendet werden, müssen spätestens alle 2 Jahre messtechnisch kontrolliert werden. Auch nach jeder Reparatur (Öffnen des Gerätes) bzw. nach Beschädigung (Sturz / Stoß) muss eine „Messtechnische Kontrolle“ Durchgeführt werden.
 
Anhand des CE-Kennzeichens auf dem Gerät

Beispiel:
geraet ce kennzeichen

Lässt, sich das Herstellungsdatum (hier 2004) und die Kennziffer der benannten Stelle (0124) ermitteln.
 
Nach den ersten zwei Jahren (nach der Herstellung) gibt es dann erst das Siegel der „Messtechnischen Kontrolle“.
 

Beispiel:
siegel messtechnische kontrolle

Bei diesem Siegel, muss das Gerät im November 2014 wieder messtechnisch kontrolliert werden.