Nachprüffristen

Für nicht invasive Blutdruckmessgeräte, die in der Heilkunde eingesetzt werden, gilt eine Nachprüffrist von 2 Jahren.
 
Für die Einhaltung der Nachprüffristen ist der Betreiber verantwortlich. Beim Versäumnis der Prüfung oder nicht ordnungsgemäßer Durchführung ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt.